Am 11.Januar 20017 feierten wir die Eröffnung unseres „neuen“ Pflegedienstes in Osterburg.
Nunmehr sind wir nicht mehr nur in Stendal für Sie vor Ort, sondern auch in Osterburg. Viele mühevolle Stunden liegen hinter dem Team. Die Umbaumaßnahmen und Renovierungsarbeiten haben verschiedenste regionale Firmen übernommen, um das Gebäude für Sie in neuem Glanz erstrahlen zu lassen. Mit viel Liebe zum Detail wurden die Räumlichkeiten mit Charme und Herzlichkeit durch das Pflegeteam dekoriert. Und wir können als Eröffnungsfazit festhalten:
„Traumstart… Traumgäste… Traumteam“ – wie auf den Bildern zu sehen ist, hatten unsere Gäste am Eröffnungstag die Möglichkeit, sich über Leistungen und Angebote unseres Pflegedienstes ausführlich zu informieren.
Wir danken Ihnen für die schönen Stunden des Kennenlernens und freuen uns jetzt schon auf ein Wiedersehen.
von rechts: Frau Christin Eichhorn (Geschäftsleitung), Schwester Daniela Nonnemann, Schwester Elke Dieckmann, Schwester Janny Panitz, Pflegedienstleiterin Katrin Hannemann, Mike Behrens (Sekretariat), Frau Andrea Preuß (Podologie), Pfleger Ralf Rosener, Herr Benny Friedrichs (Kunden-/Prozess- und Qualitätsmanager) Foto: Volksstimme Hr. I. Gutsche
Werte Patienten, werte Angehörige und Kunden,
vielleicht hatten Sie bereits schon die Möglichkeit, mich persönlich kennenzulernen. Wenn nicht, gebe ich Ihnen hiermit gerne einen kleinen Einblick über meinen beruflichen Lebensweg.
Aber erstmal ganz kurz zu meiner Person:
Ich bin 1973 in Osterburg geboren und aufgewachsen, habe zwei Kinder und bin gelernte Kinderkrankenschwester. Im Anschluss meiner Berufsausbildung konnte ich jahrelange Erfahrungen in einer Herz-Kreislaufklinik und auf der Onkologie sammeln. Im Anschluss verwirklichte ich mich in einem Altenpflegeheim und ambulantem Pflegedienst in Osterburg. Dort habe ich die Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin erfolgreich absolviert.
Auf Grund der guten Zusammenarbeit mit dem WINCKELMANN Homecare-Team, in meiner vorherigen Tätigkeit, kenne ich das Unternehmen schon länger. Ich danke jetzt schon dem Inhaber und der Geschäftsleitung, dass sie mir die Möglichkeit geben, gezielter etwas für Patienten und ihre Angehörigen bewegen zu können, denn mein persönlicher Wunsch nach Veränderungen ist schon länger gegeben. Meine Tätigkeit als Pflegedienstleiterin gibt mir täglich die Chance, mein persönliches Glück zu festigen. Für mich selbst ist ein Lächeln und die Anerkennung des Patienten das größte Lob. Ich weiß, dass ich in meinem jetzigen Beruf noch mehr die Möglichkeit auf Selbstverwirklichung bekommen habe, dieses gibt jeden Tag persönlich Kraft. Mein persönliches Motto ist: „Ein Lächeln ist mein Motor“ – Schenken Sie mir/uns Ihr Lächeln und lernen Sie uns kennen. Ihre Katrin Hannemann (Pflegedienstleitung Osterburg).
Sie erreichen uns unter der 03937/2924260 oder per E-Mail: info-osterburg@winckelmann-pflegedienst.de.
Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), auch als Grundpflege bekannt
– An- und Auskleiden
– Hilfe bei der Körperpflege
– Lagern und Betten
– und noch viele weitere Leistungen
Leistungen der Krankenversicherung (SGB V), auch als Behandlungspflege nach ärztl. Verordnung bekannt
– Medikamente herrichten und verabreichen
– Injektionen
– Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
– Wundversorgung
– und noch viele weitere Leistungen
Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger (§ 39 SGB XI)
Zu Hause lebende Pflegebedürftige mit anerkannter Pflegestufe nach § 39 des Pflegeversicherungsgesetztes (SGB XI) haben Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst, wenn der pflegende Angehörige durch Krankheit oder auch Urlaub die Pflegeleistung für seinen Angehörigen nicht erfüllen kann.
Pflegeberatungsbesuche nach § 37 SGB XI
Erhält ein Pflegebedürftiger Pflegegeld von der Pflegeversicherung, weil er von einer Privatperson aus dem Umfeld versorgt wird, so hat dieser die gesetzliche Verpflichtung, Pflegeberatungsbesuche abzurufen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse, sofern eine Einstufung vorliegt (ggf. anteilig von der Beihilfestelle).
Zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45 SGB XI)
– kann bei demenzbedingten Krankheitsbildern in Anspruch genommen werden
– bei psychischen Erkrankungen
– bei geistiger Behinderung