Selbstbestimmtes Leben im Alter
Möglichst lange und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben – wer will das nicht? Dies wird besonders im dritten Lebensabschnitt für viele Menschen immer mehr zu einer anstrengenden Herausforderung. Dabei sind es oft nur die kleinen Dinge, die im Alltag ein unabhängiges Leben schwer oder nicht mehr möglich machen. Hier wollen wir, die Sozialstation Süd Häusliche Kranken- und Altenpflege, Ihnen die Hand reichen und helfen.
Alles, was Sie über zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wissen sollten
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz hat sich auch in den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen einiges geändert. Konnten vor 2015 nur Demenzpatienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz die zusätzlichen Betreuungsleistungen/Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI in Anspruch nehmen, so haben jetzt alle Pflegebedürftigen, die in eine Pflegestufe eingestuft sind, Anspruch auf diese zusätzlichen Leistungen. Die frühere Regelung bedachte lediglich bei Demenzpatienten den erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Jetzt sind die Leistungen wesentlich ausgeweitet worden.
EA* = eingeschränkte Alltagskompetenz
Verringert sich das Pflegegeld, wenn man Betreuungs- und Entlastungsleistungen bezieht?
Nein! Betreuungs- und Entlastungsleistungen können zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht werden! Die Inanspruchnahme hat für pflegebedürftige Menschen also keine Nachteile, sondern nur Vorteile!
Welche Leistungen können mit diesen Geldern bezahlt werden?
Der Betrag wird nach Zuerkennung nicht einfach nur überwiesen, sondern muss zweckgebunden sein. Bezahlt werden können damit u. a. Leistungen
– für teilstationäre Pflege wie Tagesbestreuung (Tagespflege)
– vom ambulanten Pflegedienst
– für nach Landesrecht anerkannte nied- rigschwellige Angebote
– für anerkannte Haushalts- und Service angebote.
Was sind niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote?
Die Betreuungsangebote können sehr vielfältig sein und sollen auch die Angehörigen entlasten. Hier einige Beispiele
– stundenweise Betreuung von Demenzkranken
– Pflegen von sozialen Kontakten
– Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit
– Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen
– Unterstützung im Haushalt u. bei hauswirtschaftlicher Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
– Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
– individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
– Beaufsichtigung bei Sturzgefahr
– Förderung der Motorik
– Gedächtnistraining, Gymnastik
– Förderung von Hobbies und Beschäftigungen
– Sitzwachen
– Lesen von Büchern, Zeitungen usw.
Wenn Sie „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ erhalten möchten, können wir diese für Sie erbringen!
Welcher Aufwand entsteht für Sie, wenn Sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten?
Für Sie entsteht so gut wie kein Arbeitsaufwand! Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Arbeit und rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Auch ein finanzieller Aufwand fällt für Sie nicht an, wenn Sie uns nur in dem Umfang der oben beschriebenen Kostenerstattung in Anspruch nehmen! Gesetzliche Zuzahlungen fallen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ebenfalls nicht an!
Haben Sie Interesse an den neuen „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ oder möchten Sie ein unverbindliches, individuelles Angebot hierzu?
Rufen Sie uns an!Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch!