Rundum-Service für Vermieter und Eigentümer

Rundum-Service für Vermieter und Eigentümer

Seit über 25 Jahren erstellen wir Betriebskostenabrechnungen für Wohnungsverwaltungen
Bei den Stadtwerken Stendal bieten wir weit mehr als die reine Energieversorgung. Unser vielfältiges Serviceportfolio ist speziell auf die Bedürfnisse von Vermietern und Eigentümern in der Region zugeschnitten, um ihren Alltag zu erleichtern und für mehr Sicherheit und Effizienz zu sorgen.

Betriebskostenabrechnung bequem aus einer Hand

Die Betriebskostenabrechnung umfasst die Abrechnung der Heizkosten und / oder umlagefähigen Nebenkosten. Die Erstellung ist sehr komplex und bereitet vielen Vermietern Jahr für Jahr Kopfzerbrechen. Nebenkosten sind die zur Wohnung gehörenden Kosten, die regelmäßig wiederkehren. Gemäß Betriebskostenverordnung können dies z.B. Wartungsarbeiten, Grundsteuer, Kosten für Wasserversorgung und Warmwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Schornsteinreinigung oder die Heizkosten sein. Welche Kosten können Sie in welcher Höhe auf die Mieter umlegen? Welche Dokumentationspflichten haben Sie diesen gegenüber?Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich all diese Gedanken sparen – denn wir kümmern uns für Sie darum.

Montage & Wartung von Rauchwarnmeldern

Rauchwarnmelder retten leben! Gerne übernehmen wir die Ausrüstung Ihrer Wohnungen mit Rauchwarnmeldern sowie die jährlich vorgeschriebene Wartung vor Ort oder per Funk (Ferninspektion). Unsere Rauchwarnmelder verfügen über einen Fehlalarmschutz und eine Demontagesicherung. Zudem sind sie schlafzimmertauglich, da es kein störendes LED- Blinken gibt. Sollte doch einmal eine Störung auftreten oder (De-) Montagen aufgrund von Umbauten notwendig sein, kommen unsere Mitarbeiter direkt aus Stendal und übernehmen den Rund-um-Service.

Montage, Ablesung und Service

Unsere Mitarbeiter übernehmen für Sie die Montage von Wasser- und Wärmemengenzählern sowie elektronischen Heizkostenverteilern. Mit der zukünftig vorgeschriebenen Ablesung per Funk und der Wartung der Messgeräte, bieten wir Ihnen darüber hinaus den kompletten Service rund um die gesetzeskonforme Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten gegenüber Ihren Mietern oder Miteigentümern.

Energieausweise für Ihr Gebäude
Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie ist ein Nachweis über deren Energieverbrauch seit einiger Zeit Pflicht. Gern erstellen wir Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihr Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.

Strom- und Gasversorgung im Leerstand

Wenn eine Immobilie oder Wohnung leer steht, trägt der Eigentümer während dieser Zeit alle anfallenden Kosten, einschließlich der Strom- und Gasversorgung. Obwohl die Versorgung mit Strom und Gas in einer leerstehenden Wohnung nicht zwingend erforderlich ist, ist es in der Regel nicht ratsam, sie vollständig abzuschalten. Die mit der Abschaltung verbundenen Kosten können möglicherweise höher ausfallen, als der Grundverbrauch einer leerstehenden Einheit. Letztendlich fallen neben der üblichen Grundgebühr nur die Kosten für den tatsächlichen Energieverbrauch an. Außerdem sollten Eigentümer berücksichtigen, dass sie möglicherweise während dieser Zeit Strom und Gas benötigen, beispielsweise um das Licht bei einer Wohnungsbesichtigung einzuschalten oder Renovierungsarbeiten durchzuführen. Es könnte auch erforderlich sein, die Heizung für kurze Zeit zu nutzen, um potenziellen Mietern die Funktionalität zu zeigen. Die Möglichkeit, Strom und Gas jederzeit und nach Bedarf nutzen zu können, ist zweifellos sinnvoll und bequem – solange das Verhältnis von Kosten und Nutzen angemessen bleibt.

Tipps für Eigentümer und Vermieter

Als Vermieter stehen Sie oft vor der Herausforderung, die Energieversorgung Ihrer Immobilien effizient und kostengünstig zu gestalten, besonders während Leerstandsphasen oder beim Mieterwechsel. Hier sind einige Fakten und Tipps, die Ihnen dabei helfen:

Übernahme der Energiekosten: Während des Leerstands einer Immobilie oder Wohnung übernehmen Sie als Vermieter in der Regel die Strom- und Gasversorgungskosten. Planen Sie diese Ausgaben ein, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Praktische Energieversorgung: Eine kontinuierliche Strom- und Gasversorgung ist für Instandhaltung und Besichtigungen unerlässlich. Betrachten Sie die Grundversorgung als eine flexible Option, insbesondere bei kurzen Leerstandsphasen.

Anmeldung und Datenschutz: Machen Sie Ihre neuen Mieter auf ihre Pflicht zur An- und Abmeldung von Strom und Gas aufmerksam. Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzbestimmungen. Informieren Sie Ihre Mieter entsprechend über die Anmeldeverfahren.

Vertragsgestaltung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Mietvertrag klare Regelungen zur Strom- und Gasversorgung enthält. Dies umfasst die Zuständigkeiten bei Anmeldung, Kostenübernahme und Abrechnung.

Unsere Mitarbeiter sind für Sie da!

Haben Sie noch Fragen oder offene Wünsche? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie da und beraten Sie gern.