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Web Sozialstation Süd Januar 2016

Wer Pflegegeld der Pflegestufen 1 – 3 erhält, wird durch anerkannte Beratungsstellen oder einen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten.

Auch Personen, die eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz haben, können diese Beratung wahrnehmen.

Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung der Qualität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen durch falsche Pflege. Nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden bei der Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich einmal und bei der Pflegestufe III vierteljährlich einmal ein solcher Beratungseinsatz durchgeführt. Der Pflegebedürftige hat das Recht, selbst zu bestimmen, wer diesen Beratungseinsatz durchführt. Er kann den Pflegedienst oder die anerkannte Beratungsstelle seiner Wahl mit diesem Beratungseinsatz beauftragen. Der Pflegedienst muss den Beratungseinsatz dokumentieren und die Dokumentation an die Pflegekasse senden.

Web Senioren Sozialstation SüdDas Gesetz bestimmt, dass die Beratung zum einen der Qualitätssicherung dienen soll und zum anderen der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung durch Pflegefachkräfte. In den Beratungseinsätzen können folgende Fragen geklärt werden:

• Wie sieht der mögliche Pflegeablauf aus?
• Welche Vergütungen gewähren die Pflegekassen?
• Wie verändert sich der Tagesablauf durch die Pflege zu Hause?
• Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
• Welche Pflegehilfsmittel werden benötigt?
• Stimmt Ihre Pflegestufe noch?
• Ist eine alters- oder behindertengerechte Anpassung der Wohnung erforderlich?
• Ist zusätzliche Hilfe erforderlich, z. B. unterstützende Dienste wie Essen auf Rädern, Fahr- und Besuchsdienste, Tagespflege?
• Benötigen Sie zusätzliche Pflegehilfsmittel?
• Werden andere Leistungen der Pflegeversicherung (niederschwellige Betreuungsangebote, 
Kurzzeitpflege,  Verhinderungspflege) benötigt?
• Benötigt die Pflegeperson ggf. einen Pflegekurs oder eine häusliche Anleitung?
• etc.

Bei dem Beratungseinsatz steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.Web Beratung Sozialstation Süd

Beratung ist kostenlos

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für den Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. Der Pflegedienst rechnet diesen Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab.

Sind Sie oder Ihr Angehöriger vor Kurzem in eine Pflegestufe eingestuft worden? Dann melden Sie sich, gern persönlich oder telefonisch, zu einer Beratung.

Wir wünschen unseren Kunden, unseren Gästen und Patienten sowie unseren Mitarbeitern ein schönes neues Jahr und bedanken uns auf diese Weise für das Vertrauen, das unserer Einrichtung entgegengebracht wird und für das vielfältige Engagement.

Sozialstation Süd unten

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